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Cookie-Banner legal weglassen — die Anleitung

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  • DSGVO
  • TDDDG
  • Conversion

TDDDG §25 erlaubt das Weglassen, wenn keine nicht-essentiellen Cookies gesetzt werden. Hier die konkreten Schritte für KMU-Websites.

Cookie-Banner sind Conversion-Killer. Studie von Contentsquare (2024): jeder dritte Besucher bricht ab, bevor er den Banner wegklickt. Das muss nicht sein.

Der rechtliche Hebel: TDDDG §25 Abs. 2

Der Paragraf sagt sinngemäß: Wenn eine Website nur technisch notwendige Cookies setzt, ist keine Einwilligung erforderlich. Kein Banner, kein Popup, keine Zustimmung.

Technisch notwendig sind z. B.:

  • Session-Cookies (Warenkorb, Login, CSRF)
  • Load-Balancer-Cookies
  • Sprach- und Konsent-Präferenzen, wenn vom Nutzer aktiv gewählt

Nicht erlaubt ohne Consent sind:

  • Google Analytics / GA4
  • Google Tag Manager
  • Meta-Pixel, LinkedIn-Insight-Tag
  • Hotjar, FullStory, Clarity
  • A/B-Test-Tools mit User-ID

Die Checkliste

  1. Google Analytics raus — Ersatz: Plausible oder Umami, self-host, cookie-frei.
  2. Google Fonts lokal — Fontsource oder manuell.
  3. Google Maps raus — Ersatz: OpenStreetMap + Leaflet oder statisches Bild.
  4. YouTube-Embeds — zwei-Klick-Lösung (Platzhalter, Video lädt erst nach Klick).
  5. reCAPTCHA raus — Ersatz: hCaptcha (EU) oder Honeypot-Feld.
  6. Externe Schriften-CDNs raus — alles lokal.
  7. Newsletter-Formulare — Double-Opt-In, nur E-Mail speichern.

Wenn all das weg ist, darf der Banner verschwinden. Und die Conversion steigt wieder.

Nebeneffekt: Ladezeit

Weniger Drittanbieter-Requests = weniger DNS-Lookups = schnellere Seite. Ein Cookie-Banner-loses Setup lädt in der Regel 400–800 ms schneller.

Risiko?

Null — solange Sie wirklich keine nicht-essentiellen Cookies setzen. Das DSGVO-Slim-Setup ist abmahn-robust und wird von Datenschutzbehörden ausdrücklich empfohlen.

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