Cookie-Banner legal weglassen — die Anleitung
- DSGVO
- TDDDG
- Conversion
TDDDG §25 erlaubt das Weglassen, wenn keine nicht-essentiellen Cookies gesetzt werden. Hier die konkreten Schritte für KMU-Websites.
Cookie-Banner sind Conversion-Killer. Studie von Contentsquare (2024): jeder dritte Besucher bricht ab, bevor er den Banner wegklickt. Das muss nicht sein.
Der rechtliche Hebel: TDDDG §25 Abs. 2
Der Paragraf sagt sinngemäß: Wenn eine Website nur technisch notwendige Cookies setzt, ist keine Einwilligung erforderlich. Kein Banner, kein Popup, keine Zustimmung.
Technisch notwendig sind z. B.:
- Session-Cookies (Warenkorb, Login, CSRF)
- Load-Balancer-Cookies
- Sprach- und Konsent-Präferenzen, wenn vom Nutzer aktiv gewählt
Nicht erlaubt ohne Consent sind:
- Google Analytics / GA4
- Google Tag Manager
- Meta-Pixel, LinkedIn-Insight-Tag
- Hotjar, FullStory, Clarity
- A/B-Test-Tools mit User-ID
Die Checkliste
- Google Analytics raus — Ersatz: Plausible oder Umami, self-host, cookie-frei.
- Google Fonts lokal — Fontsource oder manuell.
- Google Maps raus — Ersatz: OpenStreetMap + Leaflet oder statisches Bild.
- YouTube-Embeds — zwei-Klick-Lösung (Platzhalter, Video lädt erst nach Klick).
- reCAPTCHA raus — Ersatz: hCaptcha (EU) oder Honeypot-Feld.
- Externe Schriften-CDNs raus — alles lokal.
- Newsletter-Formulare — Double-Opt-In, nur E-Mail speichern.
Wenn all das weg ist, darf der Banner verschwinden. Und die Conversion steigt wieder.
Nebeneffekt: Ladezeit
Weniger Drittanbieter-Requests = weniger DNS-Lookups = schnellere Seite. Ein Cookie-Banner-loses Setup lädt in der Regel 400–800 ms schneller.
Risiko?
Null — solange Sie wirklich keine nicht-essentiellen Cookies setzen. Das DSGVO-Slim-Setup ist abmahn-robust und wird von Datenschutzbehörden ausdrücklich empfohlen.